Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Cavara Hauswartung


1. Geltungsbereich

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Cavara Hauswartung (im Folgenden «Unternehmen») und seinen Kunden (im Folgenden «Kunde») abgeschlossen werden.


(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.

2. Vertragsabschluss

  • (1) Der Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen ein Angebot erstellt und der Kunde dieses Angebot schriftlich oder mündlich annimmt.
  • (2) Ein Vertrag kann auch durch beiderseitige Bestätigung eines vereinbarten Termins oder durch die Durchführung der vereinbarten Leistungen zustande kommen.
  • (3) Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.


3. Leistungsumfang

  • (1) Das Unternehmen erbringt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen, wie z. B. Umzüge, Möbelmontagen, Reinigungsdienste, Grün- und Winterdienste.
  • (2) Die Details der Leistung (z. B. Umfang des Umzugs, zu reinigende Flächen, Einsatz von Reinigungsmitteln) sind im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot festgelegt.
  • (3) Das Unternehmen ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Umständen (z. B. höhere Gewalt, unvorhergesehene technische Probleme) den Umfang der Leistung anzupassen, wobei der Kunde unverzüglich informiert wird.


4. Pflichten des Kunden

  • (1) Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung pünktlich und in der
    vereinbarten Weise zu bezahlen.
  • (2) Der Kunde stellt sicher, dass die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen getroffen sind (z. B. Zugänglichkeit der Räumlichkeiten, Bereitstellung von Reinigungsmitteln, wenn erforderlich).
  • (3) Der Kunde muss die zu transportierenden Gegenstände ordnungsgemäß verpacken und kennzeichnen. Für Schäden an unsachgemäss verpackten oder falsch gekennzeichneten Gegenständen übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
  • (4) Bei Umzügen hat der Kunde sicherzustellen, dass der Zugang zu den
    Umzugsobjekten (z. B. über Treppenhäuser, Aufzüge) ohne besondere Einschränkungen gewährleistet ist. Falls zusätzliche Kosten durch Zugangsprobleme (welche nicht vorgängig kommuniziert worden sind) entstehen (z. B. bei Sperrmüll oder enge Treppenhäuser), trägt der Kunde diese.


5. Preise und Zahlung

  • (1) Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • (2) Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach
    Abschluss der Leistung fällig.
  • (3) Zahlungen sind entweder bar vor Ort, per Überweisung, Kartenzahlung (Summup) oder nach individueller Absprache zu leisten.
  • (4) Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Unternehmen das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
  • (6) Die Cavara Hauswartung ist Mitglied bei Creditreform. Wir behalten uns vor
    unbezahlte Rechnungen weiterzuleiten.


6. Haftung

  • (1) Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmens oder seiner Angestellten entstehen.
  • (2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • (3) Für Schäden an durch den Kunden nicht ordnungsgemäß verpackten oder
    gesicherten Gegenständen haftet das Unternehmen nicht.
  • (4) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt entstehen.
  • (5) Das Unternehmen nimmt Rückmeldungen von entstandenen Schäden (welche,
    während der Arbeiten und durch die Arbeiten entstanden sind) innert 24 Stunden nach Ausführung entgegen und bearbeitet diese. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, nicht weiter auf Meldungen einzugehen.
  • (6) Schäden müssen dem Unternehmen per Einschreiben gemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Schäden bereits während des Umzugs oder erst danach entdeckt haben. Legen Sie Ihrem Schreiben Beweisfotos sowie eine Kostenschätzung bei.
    (7) Bagatellschäden, die während des Umzugs entstehen, sind von der Haftung des Unternehmens ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen.


7. Stornierung und Terminabsage

  • (1) Der Kunde kann den Vertrag bis zu 96 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
  • (2) Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungskosten an.
  • (3) Wird der Termin kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, behält sich das Unternehmen vor, eine Stornogebühr von 100 % der vereinbarten Leistung zu berechnen.
  • (4) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Krankheit des Personals, Ausfall von Fahrzeugen) ebenfalls zu stornieren oder einen Ersatztermin anzubieten.


8. Termine und Verzögerungen

  • (1) Alle Termine und Zeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fester Termin vereinbart.
  • (2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehener Ereignisse oder unvorhersehbarer Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, berechtigen das Unternehmen, den Termin zu verschieben oder die Leistung anzupassen.


9. Datenschutz

  • (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
  • (2) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten
    personenbezogenen Daten zu verlangen und ggf. deren Löschung zu verlangen.

 

10. Schlussbestimmungen

  • (1) Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
  • (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in 5507 Mellingen.
  • (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine gültige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


Stand: Januar 2024

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